ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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§1Allgemeines
Die Model Agentur BestBinding, vermittelt Personal (Fotomodelle, Models, Hostessen, Make-Up Artisten, Fotografen). Die Agentur verhandelt und gibt Aufträge sowie Erklärungen im Namen und im Auftrag des gebuchten Personals ab. Die Agentur ist der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers, nachfolgende Kunde genannt. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
§2Buchungsgrundlagen
(1) Die Vermittlungsprovision in Höhe von 20% des vereinbarten Personal Honorar oder des zu zahlenden Ausfallhonorars sowie die Provision für Folgebuchungen, zzgl. der gesetzlichen MwSt., schuldet der Kunde der Agentur. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Forderungen gegen das Personal können nicht mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufgerechnet werden oder als Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
(2) Das Personal darf nur wie im vorher schriftlich definierten Rahmen vom Kunden beschäftigt werden. Die Aufnahmen dürfen nur wie im schriftlich vereinbarten Nutzungsvertrag verwendet werden. Es ist unzulässig das Personal unter Umgehung der Agentur zu buchen. Alle Vereinbarungen werden schriftlich mit der Agentur getroffen. jegliche mündlichen oder schriftlichen Absprachen mit dem Personal sind weder für das Personal noch für die Agentur bindend, bis es von der Agentur schriftlich bestätigt wird.
§3Buchungsmodalitäten
(1) Optionen sind terminverbindliche Reservierungen und werden nach Buchungseingang vergeben. Dem Kunden wird der Rang der Option mitgeteilt. Sobald eine Option verfällt, rücken die nachfolgenden in der Rangfolge auf, eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage bis 18:00 Uhr, vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag oder Sonntag gelten nicht als Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrechnung.
(2) Festbuchungen gelten als verbindlich für beide Seiten. Sie werden durch die Agentur schriftlich bestätigt unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten und der vereinbarten Nutzungsbedingungen.
(3) Wetterbuchungen, wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden und sind nur am Aufenthaltsort des Personals möglich. Soweit nichts anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Der Kunde kann die Buchung bis eine Stunde vor dem Beginn absagen, soweit die Wetterbedingungen nicht geeignet sind, oder die Wetterlage unklar ist. Das Ausfallhonorar beträgt 50% des Honorars soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§4Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden; sie muss mindestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Eine Annullierung ist möglich wenn die Durchführung der Festbuchung durch wirtschaftliche Gründe unzumutbar ist, dies ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Ist die Annullierung vor 12 Uhr mittags durchgeführt worden, so ist dieser Tag bei der Berechnung miteinzukalkulieren. Die deutsche Zeitrechnung findet Anwendung unter der Berücksichtigung, dass Samstage und Sonntage nicht als Werktage gewertet werden.
(3) Bei Tages- und Stundenbuchungen hat eine Annullierung mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu erfolgen.
(4) Im Falle einer Annullierung durch das Model, obliegt es der Agentur, auch unter Hinzuziehung anderer Agenturen, einen vergleichbaren Ersatz zu stellen.
(5) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen.
§5Arbeitszeit
(1) Die Arbeitszeit umfasst bei einer Tagesbuchung 8 Stunden im Zeitraum von 9:00 bis 18:00 Uhr, mit einer Stunde Mittagspause, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
(2) Mit dem Eintreffen des Personals beginnt die Arbeitszeit am vereinbarten Ort, zur angegebenen Zeit, hier gelten die Vorgaben vom Kunden. Vorbereitungen wie Hair & Make-up und Styling zählen zur Arbeitszeit.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Überstunden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von dem Personal und Kunde zwischen dem Hotel und Arbeitsort (Studio bzw. Location) zählt zur Arbeitszeit.
§6Personalhonorar
(1) Das Personalhonorar umfasst das Tageshonorar zzgl. der gesetzlichen MwSt., die jeweiligen Nutzungsvereinbarungen werden gesondert verhandelt.
(2) Sonderhonorar
Bei Aufnahmen wie z.B. Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung, muss das Honorar gesondert vereinbart werden.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Personalhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Modellen mindestens 60% des Tageshonorars. Bei anreisenden Personal muss das Honorar gesondert vereinbart werden.
§7Reisekosten
Lediglich wenn die An- und Abreise des Personals ganz oder zum Teil während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt, wird sie vergütet. Bei einer gebuchten Tätigkeit des Models beträgt der Reisetageersatz bis zu 2 Arbeitstagen bei 1 Tageshonorar. Der Reisetageersatz liegt bei einer Tätigkeit bis zu 4 Tagen bei Tageshonorar. Der Reisetageersatz entfällt bei einer Modeltätigkeit, die einen Zeitraum von 5 Tagen überschreitet, sofern die An- bzw. Abreise die Länge eines Arbeitstages nicht überschreiten. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden bei ortsansässigen und nicht angereisten Models nicht erstattet. Kosten resultierenden aus Taxifahrten werden lediglich, ausgenommen Stunden- oder Halbtagsbuchungen, ab Stadtgrenze getragen. Die dem Model entstandenen Reise-, Verpflegungs. Und Übernachtungskosten werden beim gemeinsamen Reisen vom Kunden ab Flughafen oder Bahnhof des abreisenden Models getragen. Die steuerlichen Richtsätze pro Arbeitstag bilden den Richtwert an der sich die Verpflegungspauschale orientiert. Ihre Erstattung ist nur nach Vorlage der betreffenden Belege möglich.
§8Zahlungskonditionen
Die Zahlung des Honorars, Reisetageersatz ist nach Rechnungserhalt rein netto, in Euro zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt.
§9Reklamation,Haftung
(1) Der Kunde hat sich, sollte eine Reklamation vorliegen, umgehend mit der Agentur in Verbindung zu setzen und ihr den Anlass der Reklamation nachvollziehbar darzulegen. Als Beweisgrundlage ist vom Kunden ein Nachweis in Form einer Fotoaufnahme der Agentur zu übermitteln. Das Model muss ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht entbunden werden. Sollten dennoch Aufnahmen mit dem Model gemacht werden, so gilt das als Verzicht auf jegliche Reklamationen. Das Model seinerseits ist für Hairstyling, Make-up und Styling nicht verantwortlich. Im Falle einer Reklamation sowohl gerechtfertigt ist, als auch vom Kunden nachgewiesen wurde, entfällt die Zahlungspflicht für das Model.
(2) Das Model ist im Falle einer selbst verschuldeten Verspätung (z.B. Verkehrsmittel verpasst) verpflichtet dementsprechend länger zu arbeiten. Das Model hat seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars in dem Falle verwirkt in dem aufgrund besonderer Umstände ein Ausgleich der Arbeitszeit nicht oder nur teilweise möglich ist.
(3) Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde die Agentur vor der Buchung über den vollen Umfang der Gefahren aufzuklären und eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Das Model hat grundsätzlich das Recht die Leistung, sofern die Agentur vorab nicht über die mit den Aufnahmen verbundenen Risiken unterrichtet wurde, zu verweigern. In diesem Fall steht dem Model ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars zu.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§10Nutzungsrechte
(1) Die Nutzungsrechte werden individuell nach konkreter Angabe des Verwendungszwecks vereinbart und von der Agentur schriftlich bestätigt. Entsprechen die Angaben nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, so gilt die Nutzungsvereinbarung als nicht erteilt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beginnt die Frist der tatsächlichen Nutzung, spätestens 1 Monat nach Erstellung der Aufnahmen. Durch Zahlung des Entgelts werden die Nutzungsrechte gültig. Die Nutzung vor der vollständigen Zahlung ist unzulässig.
(2) Jegliche weitergehende Verwendung setzt eine in schriftlicher Form vorliegende Einwilligung durch die Agentur voraus. Grundsätzlich ist eine Speicherung der Aufnahmen in digitaler Form nur auf der Basis einer schriftlichen Einwilligung seitens der Agentur unter der vorherigen Angabe des konkreten Verwendungszweckes gestattet.
§11Abwerbung
(1) Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Modelle der Agentur stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung der Modelle der Agentur zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Model nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen.
(2) Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
(3) Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn das abgeworbene Model nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.
§12Schlussbestimmungen
(1) Grundsätzlich findet deutsches Recht zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, sprich Agentur, Kunde und Personal Anwendung. Der Sitz der Agentur bildet hierfür den Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung in Verbindung mit Nutzungsrechten. Die Gültigkeit der Regelungen soll durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen nicht tangiert werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen. Buchungsänderungen oder -ergänzungen direkt mit dem Personal sind unzulässig und gelten als nicht erteilt.
(3) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen wird die allgemeine Gültigkeit der Buchungsbestimmungen nicht tangiert. Dasjenige gilt als vereinbart was statt der unwirksamen Bestimmung dem angestrebten Zweck möglichst dienlich ist. Bei Vertragslücken wird selbige Praxis angewandt.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, Deutschland.